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Mit einer Haftpflicht-und Vermögensabsicherung sind Sie bei Schadensersatzansprüchen von Dritten auf der sicheren Seite. Zudem schützt Sie die Versicherung bei der Abwehr von unberechtigten Schadensansprüchen.
Die Betriebshaftpflichtversicherung deckt die Haftpflichtrisiken von Gewerbetreibenden und industriellen Unternehmen sowie Handwerken und Freiberuflern ab.
Die Versicherung umfasst i.d.R. Betriebsstätten sowie betriebliche Tätigkeiten. Dies inkludiert Personen,-Sach-und/oder Vermögensschäden und schützt Sie somit, wenn Schadensansprüche in den Bereichen gestellt werden.
Eine Cyberversicherung schützt Firmen und Unternehmen durch virtuelle Angriffe von Hackern.
Durch eine Cyberversicherung werden Eigenschäden, wie z.B. Cyber-Diebstahl oder –Erpressung, oder auch Schadensansprüche Dritter, wie z.B. Verletzungen von Urheber-, Handelsmarken- oder Persönlichkeitsrechten oder Verstöße gegen den Datenschutz, abgesichert.
Die Vermögenshaftpflichtversicherung schützt Sie bei einem Berufsversehen vor den finanziellen Belastungen.
Wenn Ihnen im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit ein Fehler unterläuft, wie z.B. eine fehlerhafte Auskunft, die jedoch finanzielle Folgen für Ihren Kunden bedeuten, müssten Sie ohne eine entsprechende Versicherung die Kosten des Vermögenschadens aus eigener Tasche bezahlen.
Durch eine Vermögenshaftpflichtversicherung können sich u.a. Selbstständige oder Freiberufler absichern. Für Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer gilt die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden.
Im Falle eines Rechtsstreits deckt die Rechtsschutzversicherung die entstehenden Kosten, wie z.B. Anwalts-oder Gerichtskosten.
Die Versicherung deckt sowohl den Firmeninhaber sowie die Firmenmitarbeiter ab.
Wenn man Verantwortung in einem Unternehmen trägt, bedeutet dies, auch persönlich Haftung zu übernehmen. Kommt es zu Schadenersatzansprüchen, hilft die D&O Versicherung.
Der Versicherer übernimmt die Prüfung der Sach- und Rechtslage, die Freistellung von begründeten Ansprüchen und wehrt unbegründete Ansprüche ab. Dies umfasst auch die Führung und Übernahme der Kosten eines Rechtsstreits.
In der Regel schließt ein Unternehmen die Versicherung zugunsten aller Manager pauschal ab, ohne namentliche Nennung, und zahlt die Versicherungsprämie als steuerlich abzugsfähige Betriebsausgabe.
Der D&O-Vertrag schützt auch das Vermögen und das Image des Unternehmens. Werden Managern Pflichtverletzungen vorgeworfen und Schadensersatzansprüche geltend gemacht, hat das immer auch negative Konsequenzen für das Unternehmen.
ist seit 1996 als unabhängiger Versicherungsmakler deutschlandweit tätig und berät Privatkunden sowie Unternehmen aus Handel, Handwerk, Dienstleistung und Industrie zu den Themen Versicherung und Finanzen. Als Versicherungsmakler sind wir dabei ausschließlich den Interessen unserer Kunden verpflichtet und als Ihr treuhänderischer Sachwalter tätig.
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