Kautions­versicherung
Damit Sie Sicherheit bei Aufträgen haben und finanziell flexibel bleiben.

Wir unterstützen Sie
mit der passenden Kautions­versicherung für Ihr Gewerbe.

Immer mehr Auftraggeber verlangen bei Auftragsvergabe zusätzliche Sicherheiten, wie z.B. Sicherheitseinbehalte oder Bankbürgschaften. Diese schränken die Liquidität enorm ein, weil das Bürgschaftsvolumen auf die Kreditlinien Ihrer Hausbank angerechnet wird. Eine Kautionsversicherung hingegen erweitert Ihren finanziellen Spielraum sofort, ohne Ihre Liquidität zu mindern.

Ihre Fragen
Unsere Antworten

Was genau ist eine Kautionsversicherung?

Im Allgemeinen ist die Kautionsversicherung eine Sicherheitsleistung, die durch Banken oder Versicherungen in Form von Eventualverbindlichkeiten erbracht wird. Anders als bei einem Avalkredit übernimmt die Kautionsversicherung die Haftung für Gewerbetreibende, ohne die Kreditlinie der Hausbank zu belasten. Eine Kautionsversicherung ist somit eine lohnende Alternative zu den üblichen Sicherheitseinbehalten oder Bankbürgschaften.

Was leistet eine Kautionsversicherung?

Der Kautionsversicherer verbürgt sich für ein Unternehmen und bietet damit denn Auftraggeber Sicherheit, dass die Vertragsverpflichtungen in jedem Fall erfüllt werden können. Denn wenn das versicherte Unternehmen seiner Pflicht nicht nachkommen kann, übernimmt die Kautionsversicherung die Vertragsverpflichtungen bis zu Höhe des in der Bürgschaft genannten Betrags.

Für welche Bürgschaftsarten können Kautionsversicherungen abgeschlossen werden?

Hier zählen u.a.:
Gewährleistung/Mängelansprüche
Vertragserfüllung/Ausführung
An-/Vorauszahlung

Was kostet eine Kautionsversicherung?

Wie bei allen Versicherungsarten lässt sich dies nicht pauschalisieren. Verschiedene Faktoren, wie z.B. versicherte Kautionssummen, Anzahl und Höhe der einzelnen Bürgschaft oder auch die Art der benötigten Bürgschaften spielen hierbei eine Rolle.

Ihre Fragen
Unsere Antworten

Was versteht man unter „(freie) Heilfürsorge“?

Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um ein Versorgungswerk, bei dem die Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Staatsdienern (Beamte) geregelt ist. Diese wird weder der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung zugerechnet.

Für wen gilt diese Versicherungsmöglichkeit?

Nur bestimmten Personengruppen wird die (freie) Heilfürsorge gewährt. Zu diesen zählen Berufsgruppen wie Polizisten oder Zeitsoldaten, deren Tätigkeit sich als besonders risikoreich und gefährlich darstellt.

Was muss beachtet werden?

Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.

Was ist eine „kleine Anwartschaft“?

Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Vorteil ist, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt sowie einen niedrigen Beitrag. Nachteil ist aber, dass später ein hoher Beitrag durch das aktuelle Eintrittsalter vorliegt.

Was ist eine „große Anwartschaft“?

Die große Anwartschaft sichert über den Gesundheitszustand hinaus auch noch das Eintrittsalter bei Abschluss. Zudem werden Altersrücklagen gebildet, die den Beitrag im Alter mindern, und es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.

Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass wie bereits erwähnt, während der gesamten Anwartszeit ein höherer Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft anfällt. 

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail: Bei allen Fragen rund um Ihre freie Heilfürsorge helfen wir gerne weiter!

Bei allen Fragen
helfen wir Ihnen gerne weiter!

Kontakt
Rufen Sie uns an
0201.894 11-0
8:00 - 17:00 Uhr
Service-Links
DATEN ÄNDERN

Teilen Sie uns Änderungen Ihres Vertrages mit.

SCHADEN MELDEN
Teilen Sie uns ihre Schadensmeldung mit.
ZU WELCHER VERSICHERUNG MÖCHTEN SIE EINEN SCHADEN MELDEN?
ART DES SCHADENS:
ANGABEN ZUM SCHADEN:
BEI HAFT­PFLICHTSCHÄDEN:
SCHADENORT:
Kontakt