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Startseite » Gewerbekunden » Kfz-Flottenversicherung und Halterhaftung
Ob Sattelschlepper oder Pkw-Fahrzeugflotte: So unterschiedlich wie die Branchen selbst, sind auch die eingesetzten Fahrzeuge. Jeder Fuhrpark ist ein erhebliches Kapital des Unternehmens und sollte deshalb auch sorgsam verwaltet werden. Ein wichtiges Thema ist dabei der Versicherungsschutz der Fahrzeuge sowie die Halterhaftung für den Fuhrpark.
Alle motorisierten Fahrzeuge über 20 km/h müssen versichert sein. Insbesondere PKW, LKW, Motorrad, Mofa, Roller aber auch Anhänger betrifft dies.
All diese Fahrzeuge benötigen ein Kennzeichen und somit einen gesetzlichen Versicherungsschutz in Form einer Haftpflichtversicherung.
Die Flottenversicherung umfasst die Bestandteile Kfz-Haftpflicht-, Kasko-und optional auch die Insassenunfallversicherung. Zusätzliche Leistungen im Flotten-und Schadenmanagement sind ebenfalls möglich.
Bei der Kfz-Haftpflichtversicherung handelt es sich um eine Pflichtversicherung. Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass der Halter eines Kraftfahrzeuges, welches am öffentlichen Verkehr teilnimmt, haftpflichtversichert sein muss.
Grundsätzlich wird aufgrund der Leistungen zwischen den beiden Versicherungsarten unterschieden.
Abgedeckt durch die Teilkasko sind:
– Glasschäden (z.B. Steinschlag in der Windschutzscheibe)
– Marderbisse
– Zusammenstöße mit Tieren
– Diebstahl (auch Teilentwendung)
– Schäden durch Feuer, Sturm und Hagel oder weitere Elementargefahren
Abgedeckt durch die Vollkasko sind:
– alle Leistungen der Teilkasko
– zusätzlich Schäden am eigenen Fahrzeug (z.B. wenn das Fahrzeug in einem selbstverschuldeten Unfall beschädigt wird)
– Schäden durch unbekannte Schädiger (z.B. Fahrerflucht)
Die Insassenunfallversicherung bietet Versicherungsleistungen bei gesundheitlichen Beeinträchtigungen der Kfz-Insassen aufgrund von Unfällen, die im Zusammenhang mit dem versicherten Kraftfahrzeug stehen.
Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um ein Versorgungswerk, bei dem die Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Staatsdienern (Beamte) geregelt ist. Diese wird weder der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung zugerechnet.
Nur bestimmten Personengruppen wird die (freie) Heilfürsorge gewährt. Zu diesen zählen Berufsgruppen wie Polizisten oder Zeitsoldaten, deren Tätigkeit sich als besonders risikoreich und gefährlich darstellt.
Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.
Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Vorteil ist, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt sowie einen niedrigen Beitrag. Nachteil ist aber, dass später ein hoher Beitrag durch das aktuelle Eintrittsalter vorliegt.
Die große Anwartschaft sichert über den Gesundheitszustand hinaus auch noch das Eintrittsalter bei Abschluss. Zudem werden Altersrücklagen gebildet, die den Beitrag im Alter mindern, und es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.
Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass wie bereits erwähnt, während der gesamten Anwartszeit ein höherer Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft anfällt.
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