Hinweisgeberschutzgesetz

Gemäß dem Hinweisgeberschutzgesetz ist zum Schutz der hinweisgebenden Person ein vertraulicher Kanal zur Verfügung zu stellen, der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, Geschäftspartnerinnen und -partern sowie Dritten die Abgabe und Nachverfolgung von Hinweisen auf mögliche Straftaten oder Ethikverstöße ermöglicht.

Als Tochter der VHV nutzt die Securess hierfür das System der VHV-Gruppe:

Hinweisgeber
Das BKMS ist für die Abgabe von Hinweisen wie folgt zu erreichen:

QR-Code:

Ihre Fragen
Unsere Antworten

Was versteht man unter „(freie) Heilfürsorge“?

Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um ein Versorgungswerk, bei dem die Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Staatsdienern (Beamte) geregelt ist. Diese wird weder der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung zugerechnet.

Für wen gilt diese Versicherungsmöglichkeit?

Nur bestimmten Personengruppen wird die (freie) Heilfürsorge gewährt. Zu diesen zählen Berufsgruppen wie Polizisten oder Zeitsoldaten, deren Tätigkeit sich als besonders risikoreich und gefährlich darstellt.

Was muss beachtet werden?

Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.

Was ist eine „kleine Anwartschaft“?

Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Vorteil ist, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt sowie einen niedrigen Beitrag. Nachteil ist aber, dass später ein hoher Beitrag durch das aktuelle Eintrittsalter vorliegt.

Was ist eine „große Anwartschaft“?

Die große Anwartschaft sichert über den Gesundheitszustand hinaus auch noch das Eintrittsalter bei Abschluss. Zudem werden Altersrücklagen gebildet, die den Beitrag im Alter mindern, und es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.

Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass wie bereits erwähnt, während der gesamten Anwartszeit ein höherer Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft anfällt. 

Rufen Sie uns gerne an oder schreiben eine E-Mail: Bei allen Fragen rund um Ihre freie Heilfürsorge helfen wir gerne weiter!

Kontakt
Rufen Sie uns an
0201.894 11-0
8:00 - 17:00 Uhr
Service-Links
DATEN ÄNDERN

Teilen Sie uns Änderungen Ihres Vertrages mit.

SCHADEN MELDEN
Teilen Sie uns ihre Schadensmeldung mit.
ZU WELCHER VERSICHERUNG MÖCHTEN SIE EINEN SCHADEN MELDEN?
ART DES SCHADENS:
ANGABEN ZUM SCHADEN:
BEI HAFT­PFLICHTSCHÄDEN:
SCHADENORT:
Kontakt