Damit es Ihnen gut geht.
Wir unterstützen Sie in jeder Lebenssituation.
Startseite » Privatkunden » Einkommenssicherung
Ihre Arbeitskraft ist Ihr Vermögen. Denn im Vergleich zu materiellen Vermögenswerten ist die Arbeitskraft über Jahrzehnte hinweg Ihr wertvollster Besitz.
Doch was passiert, wenn Sie Ihre Arbeit aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr ausüben können? Die finanziellen Folgen wiegen schwer.
Um dies zu verhindern, helfen wir Ihnen, Ihre Arbeitskraft und somit Ihr Einkommen abzusichern. Bereits ab dem Kindesalter kann man entsprechende Vorkehrungen ergreifen.
Sowohl Selbstständige als auch Freiberufler müssen im Sinne der Versicherungspflicht krankenversichert sein. Mit der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit hat der Selbstständige/Freiberufler die Möglichkeit, sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer privaten Krankenversicherung zu versichern.
Als Angestellter ist man meistens aufgrund seines Bruttogehaltes in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert. Liegt das Bruttogehalt jedoch über der Versicherungspflichtgrenze von jährlich 64.350€ (Stand 2021), so gibt es die Möglichkeit, sich freiwillig in der gesetzlichen oder in der privaten Krankenversicherung zu versichern.
Bei der (freien) Heilfürsorge handelt es sich um ein Versorgungswerk, bei dem die Fürsorge des Dienstherrn (Bund oder Land) gegenüber seinen Staatsdienern (Beamte) geregelt ist. Diese wird weder der gesetzlichen, noch der privaten Krankenversicherung zugerechnet.
Nur bestimmten Personengruppen wird die (freie) Heilfürsorge gewährt. Zu diesen zählen Berufsgruppen wie Polizisten oder Zeitsoldaten, deren Tätigkeit sich als besonders risikoreich und gefährlich darstellt.
Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.
Die kleine Anwartschaft sichert den aktuellen Gesundheitszustand bei Abschluss ab. Vorteil ist, dass es keine erneute Gesundheitsprüfung gibt sowie einen niedrigen Beitrag. Nachteil ist aber, dass später ein hoher Beitrag durch das aktuelle Eintrittsalter vorliegt.
Die große Anwartschaft sichert über den Gesundheitszustand hinaus auch noch das Eintrittsalter bei Abschluss. Zudem werden Altersrücklagen gebildet, die den Beitrag im Alter mindern, und es fällt keine erneute Gesundheitsprüfung an.
Ein Nachteil hierbei ist jedoch, dass wie bereits erwähnt, während der gesamten Anwartszeit ein höherer Beitrag als bei der kleinen Anwartschaft anfällt.
Jeder, der von seiner Arbeitskraft lebt, sollte seine Arbeitskraft absichern.
Unabhängig von Beruf oder Alter wird statistisch gesehen jeder vierte Deutsche im Laufe seines Lebens vorübergehend berufsunfähig.
Je früher, desto besser. Denn gerade in jungen Jahren wiegt der Verlust der Arbeitskraft schwer (z.B. aufgrund fehlender Vermögenswerte, die sich meist erst mit dem Alter etablieren).
Zudem ist eine frühe Absicherung ratsam, da sich die Beitragshöhe unter anderem nach dem Gesundheitszustand und dem Alter richtet.
Mit z.B. einer Berufsunfähigkeitsversicherung erhält die versicherte Person einen Ausgleich, wenn sie voraussichtlich sechs Monate ununterbrochen außerstande ist, ihre Arbeit auszuüben.
Liegt eine ärztlich nachgewiesene Arbeitsunfähigkeit vor, zahlt die Versicherung in der Regel eine monatliche Rente, sofern die versicherte Person ihrer aktuellen Tätigkeit zu mindestens 50% nicht mehr ausüben kann. Diese muss jedoch von Fall zu Fall geprüft werden.
Weitere Absicherungsarten sind z.B.:
– Erwerbsunfähigkeitsversicherung
– Grundfähigkeitsversicherung
– Dread Disease
– Unfallversicherung
Die Beitragshöhe ist grundsätzlich individuell. Berechnungsgrundlage der Beitragshöhe bilden Faktoren, wie Leistungsumfang, Alter, Gesundheitszustand, Laufzeit und der ausgeübte Beruf. Eins ist jedoch sicher, je jünger und gesünder die versicherte Person, desto niedriger ist die Beitragshöhe.
Wenn Eltern in einer privaten Krankenversicherung versichert sind, kann das Kind zum Tag der Geburt innerhalb von zwei Monaten rückwirkend maximal zu den gleichen Konditionen wie ein Elternteil ohne eine Gesundheitsprüfung versichert werden. Soll das Kind umfangreicher versichert werden, ist dafür die Gesundheitsprüfung erforderlich und kann nicht rückwirkend beantragt werden.
In allen Bereichen (Zahn, stationär oder ambulant) können zusätzliche Versicherungen abgeschlossen werden. Pflegeversicherungen sind für Kinder sehr sinnvoll, falls sie schwer erkranken.
Wer Anspruch auf Heilfürsorge hat, ist dazu verpflichtet, eine Pflegeversicherung abzuschließen. Darüber hinaus sollte zusätzlich zu der Pflegepflichtversicherung bei einer privaten Krankenversicherung eine kleine oder große Anwartschaft abgeschlossen werden, weil pensionierte Beamte eine Private Krankenversicherung in Beihilfetarifen benötigen.
Während einer Ausbildung wird der Auszubildende aufgrund der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse pflichtversichert. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich. Der Auszubildende hat jedoch die Möglichkeit, eine private Krankenzusatzversicherung abzuschließen.
Innerhalb von drei Monaten nach der Immatrikulation kann sich der Student von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen. So besteht die Möglichkeit einer privaten Krankenversicherung, bei welcher als Student ein niedrigerer Beitrag anfällt.
Eine gesetzliche Pflegeversicherung reicht (in den meisten Fällen) nicht aus, da die Kosten nicht ausreichend gedeckt sind.
Sollte eine Person pflegebedürftig werden, droht der Familie eine erhebliche, finanzielle Belastung. Denn eine würdevolle und qualifizierte Betreuung kostet Geld. Um diese finanzielle Zusatzbelastung zu verhindern, ist der Abschluss einer privaten Pflegeversicherung ausschlaggebend.
Durch den Abschluss einer privaten Pflegeversicherung erhalten Sie Gewissheit, dass Sie versorgt und nicht zur Last für Ihre Familie und Angehörige werden. Sowohl die psychische, physische als auch die finanzielle Belastung sind schwerwiegend über Jahre hinweg.
Denn ob z.B. durch einen Sportunfall in jungen Jahren oder einen Schlaganfall im höheren Alter – eine intensive Pflegenotwendigkeit ist in jedem Fall gewiss.
Wer (als Beamter) beihilfebrechtigt ist, erhält Zuschüsse zu seinen Krankheitskosten von der Beihilfestelle. Die Restkosten werden in einer privaten Krankenversicherung versichert, dies geschieht über speziell angepasste Beihilfetarife.
Gesetzliche Krankenversicherungen übernehmen jedoch nicht alle Krankheitskosten bzw. Leistungen. Um zu vermeiden, dass es im Krankheitsfalle zu einer großen, finanziellen Belastung kommt, empfiehlt sich hier der Abschluss einer Krankenzusatzversicherung.
Eine Krankenzusatzversicherung kann für den ambulanten Bereich (z. B Heilpraktiker, Sehhilfen), den stationären Bereich (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung) oder auch den Zahnbereich (z. B. Zahnersatz, Implantat/Krone, Zahnprophylaxe) abgeschlossen werden.
ist seit 1996 als unabhängiger Versicherungsmakler deutschlandweit tätig und berät Privatkunden sowie Unternehmen aus Handel, Handwerk, Dienstleistung und Industrie zu den Themen Versicherung und Finanzen. Als Versicherungsmakler sind wir dabei ausschließlich den Interessen unserer Kunden verpflichtet und als Ihr treuhänderischer Sachwalter tätig.
Flachsmarkt-Karrée
Kettwiger Straße 62-64
45127 Essen
T 0201.894 11-0
F 0201.894 11-99
info(at)securess.de
Copyright © 2024. Alle Rechte vorbehalten.
Teilen Sie uns Änderungen Ihres Vertrages mit.